Diejenigen, die mit dem Gedanken spielen, eine Zisterne zu bauen und zu betreiben, müssen einige Voraussetzungen erfüllen. Die zuständigen Kommunen legen dabei die jeweiligen Regelungen fest, die sich so durchaus voneinander unterscheiden können.
Allerdings gilt in der gesamten Bundesrepublik die sehr strenge Vorschrift, dass der Regenwasserkreislauf mit der herkömmlichen Trinkwasserversorgung nicht in Kontakt kommen darf – weder direkt noch indirekt. Dennoch: Mit der Wasserzisterne lieferst du einen nachhaltigen Beitrag! Welche Punkte hinsichtlich der Genehmigung zu beachten sind, zeigt der folgende Beitrag.
Die Genehmigungspflicht
Zisternen zur Gewinnung von Regenwasser sind in ganz Deutschland genehmigungsfrei, wenn diese eine gewisse Maximalgröße nicht überschreiten und keine öffentlichen Aufgaben erfüllen, wie es zum Beispiel bei einer Retentionszisterne der Fall ist. Die Maximalgröße liegt in vielen Kommunen bei rund fünfzig Kubikmetern. Ab dieser Größe ist eine explizite Genehmigung notwendig.
Dennoch müssen auch kleinere Fassungsvermögen bei der lokalen unteren Wasserbehörde gemeldet werden. Werden einige Voraussetzungen erfüllt, darf das Amt den Bau beziehungsweise Betrieb nicht ablehnen oder untersagen.
Aus bautechnischer Perspektive sind verschiedene DIN-Normen zu beachten. Handelt es sich um eine Trinkwassernachspeisung, ist in einigen Kommunen die DIN 1988 Bauausführung ausreichend, durch welche der freie Auslauf geregelt wird. In anderen Kommunen kann allerdings auch eine schriftlich dokumentierte Installation, die durch einen Fachbetrieb ausgeführt wurde, verlangt werden.
Einhaltung der Baunormen
Die DIN 1986 und die DIN 2403 gelten als allgemeine Regeln. Die DIN 1986 beschreibt die bauliche Umsetzung zur Sicherung des Entlüftungsverhaltens, der Frostfestigkeit, des Wasserrückstaus und der Vermeidung von sich verjüngenden Querschnitten. Die Kennzeichnungspflicht ist in der DIN 2403 ausgeführt. Diese muss an allen Entnahmestellen des Wassers aus der Zisterne gut sichtbar und dauerhaft angebracht werden.
Hinsichtlich des zu verwendenden Baumaterials gelten in den unterschiedlichen Kommunen die gleichen Regelungen. Es wird eine Gleichbehandlung von Beton- und Kunststoffzisternen vorgesehen. Bei funktionalen Erweiterungen treten wiederum weitere Regelungen in Kraft.
Der Anschluss der Zisterne
Der einfachste Weg, um eine Zisterne zu nutzen, besteht in der Regenwasserentnahme, die lediglich zur Pflanzenbewässerung genutzt wird.
Wird der Garten mit einer Zisterne ausgestattet, stellt diese einen reinen Wasserspeicher dar. Die formale Meldung ohne zusätzliche Dokumentation ist dann ausreichend.
Wird das Zisternenwasser allerdings als Nutzwasser verwendet, beispielsweise um dieses in der Waschmaschine oder der Toilettenspülung zu verwenden, müssen umfangreichere und strengere Genehmigungen eingeholt werden. In einigen Fällen ist es ausreichend, Bilder und Pläne des Wasserkreislaufes, der deutlich von dem des Trinkwassers getrennt ist, einzureichen. Andere Kommunen fordern dagegen fachgerechte Installationsexpertisen.
Genehmigungen des zuständigen Bauamts und der unteren Wasserbehörde sind nötig, wenn das Nutzwasser gewonnen und eingespeist werden soll. Es ist ebenfalls möglich, dass das Gesundheitsamt in einige Fälle involviert wird. Zum Beispiel ist es nicht zulässig, die Leitungen aus dem Trinkwasser- und dem Regenwassernetz parallel zuzuführen.
Kontrollen und Begehungen
Es ist möglich, dass einmal pro Jahr eine Kontrolle und Begehung der Zisterne und der jeweiligen Installationen durchgeführt werden muss. Die Durchführungsbestimmungen können sich auch diesbezüglich zwischen den einzelnen Kommunen unterscheiden. Einige Behörden setzen dabei auf eigene Kontrolleure, andere akzeptieren auch das Gutachten eines handwerklichen Fachbetriebes.
Eine Zisterne muss im Übrigen nicht nur den Behörden, sondern auch dem Wasserversorger angezeigt werden. Für eine Gebührenänderung ist dies allerdings ohnehin erforderlich.