Ein Balkon bildet immer einen großen Mehrwert für die Bewohner einer Wohnung oder eines Hauses. Für den nachträglichen Anbau kommen grundsätzlich drei verschiedene Vorgehensweisen in Frage.
Die Kosten für den Neubau eines Balkons hängen dabei von der Etagenanzahl und der jeweiligen Art des Balkons ab. Auch die Ausstattung des Balkons, beispielsweise mit einem Balkongeländer aus Aluminium, beeinflusst den Gesamtpreis.
Die Kosten für den Balkonanbau
Ein selbsttragender Vorstellbalkon bildet die günstigste Variante. Dieser steht auf einem eigenen Fundament – das Gebäude wird durch diesen somit nicht belastet. Die Preise von Anbaubalkonen fallen ein wenig höher aus. Diese verfügen über Anker, die fest mit dem Gebäude verbunden sind. Freitragende Kragarm-Balkone stellen die teuerste Alternative dar. Ihr Gewicht wird ausschließlich von dem Gebäude getragen.
Damit ein realistischer Preisvergleich möglich ist, wird im Folgenden ein 1,5 x 4 Meter Balkon als Beispiel genommen.
Material- und Handwerkerkosten
Eine selbsttragende Konstruktion, die über vier Stützen verfügt, die lediglich am Gebäude gesichert wird, um ein Umkippen zu vermeiden, liegt bei Kosten zwischen 3.000 und 4.000 Euro. Ein vergleichbarer Anbaubalkon zieht Kosten von rund 3.500 bis 4.500 Euro nach sich. Die Kosten für Kragarm-Balkone liegen dagegen bei über 5.000 Euro.
Neben dem Balkon selbst ist natürlich auch ein Geländer nötig. Die günstigste Version bilden Modelle aus Kunststoff, die pro Meter rund 20 Euro kosten. Edelstahl-Geländer kosten pro Meter circa 250 Euro. Die nötige Balkontür ist in einer Kunststoff-Variante für 200 bis 300 Euro erhältlich, Dreh-Kipptüren kosten zwischen 600 und 1.000 Euro.
Natürlich müssen aber auch die Kosten für die Handwerker einkalkuliert werden. Diese liegen bei einem Anbau- und einem Vorsatzbalkon zwischen 3.000 und 3.500 Euro. Teurer wird es bei der freitragenden Version – dann müssen zwischen 5.000 und 10.000 Euro aufgebracht werden. Die Montage der Geländer ist in den Kosten bereits einkalkuliert. Für das Einsetzen der Tür werden zwischen 250 und 350 Euro fällig. Zusätzlich entstehen Kosten für das Streichen oder das Verputzen des Balkons.
Rechtliche Regelungen beachten
Hinsichtlich des Balkonanbaus gibt es einige gesetzliche Vorschriften, die durch den Hausherrn beachtet werden müssen. Natürlich kann grundsätzlich nur der Eigentümer der Immobilie entscheiden, ob der Anbau eines Balkons gewünscht ist. Mieter können diese Entscheidung daher nicht in Eigenregie treffen.
Da das äußere Erscheinungsbild der Immobilie durch den Anbau des Balkons verändert wird, muss eine Baugenehmigung eingeholt werden. Es ist außerdem möglich, dass die Zustimmung der Nachbarn für den Anbau nötig ist.
Fällt die Entscheidung auf einen Kragarm-Balkon, muss unbedingt ein Statiker einbezogen werden, da die vollständige Last des Balkons durch das Gebäude getragen werden muss. Eine Berechnung der Statik ist dagegen bei Anbau-Balkonen in der Regel nicht nötig, bei selbstragenden Balkonen kann immer auf sie verzichtet werden.
Förderungen für den Balkonanbau
Wird eine Immobilie im Rahmen einer altersgerechten Sanierung überarbeitet, besteht eine Förderfähigkeit für sogenannte Freisitze. Die KfW-Bank ist für derartige Zuschüsse zuständig.
Im Vorfeld sollte mit der eigenen Bank geklärt werden, ob und in welchem Ausmaß Fördermittel gewährt werden können. Die Anträge auf eine solche Förderung müssen grundsätzlich eingereicht werden, bevor der Bau des Balkons begonnen wird.