Den Begriff der Hausverwaltung hat wahrscheinlich jeder schon einmal gehört. Schließlich nimmt nahezu jede Eigentumsanlange beziehungsweise jedes Mietshaus ihre Dienste in Anspruch.
Die Aufgaben und Bereiche, die durch eine kompetente Hausverwaltung übernommen werden, gestalten sich dabei überaus vielfältig. Für die Vermieter und Eigentümer entsteht somit durch die Beauftragung einer Hausverwaltung eine große Entlastung.
Welche Aufgaben eine kompetente Hausverwaltung, wie die Hausverwaltung in Mülheim, dabei im Detail übernimmt, erklärt der folgende Beitrag.
Hausverwaltung – Was ist das überhaupt?
Bei einer Hausverwaltung kann es sich sowohl um ein Unternehmen als auch eine Einzelperson handeln. Sie kümmerst sich um sämtliche Belange, die im Bereich einer Immobilie entstehen. Dabei kann sie die Verwaltung von Eigentumswohnungen, Wohnanlagen, Gewerbeobjekten oder Wohnhäusern übernehmen. Eine vorgeschriebene Ausbildung ist in Deutschland für Hausverwalter im Übrigen nicht vorhanden. Somit kann im Grunde jeder als Hausverwalter auftreten.
Generell wird in drei verschiedene Arten der Hausverwaltung unterschieden. WEG-Verwalter müssen sich an das WEG-Gesetz halten und sind zuständig für die Verwaltung von Eigentum, welches gemeinschaftlich genutzt wird. Dagegen verwalten Mietverwaltungen von Gewerbe- und Wohnobjekten vorrangig Praxen, Büros, Geschäftskomplexe und Wohn- und Gewerbeobjekte. Daneben existiert ebenfalls die Erweiterungsvariante einer WEG-Verwaltung in Form der Mietsonderverwaltung.
Die Aufgaben einer Hausverwaltung
Die Aufgaben, die von den Eigentümern oder Vermietern an eine Hausverwaltung übertragen werden können, gestalten sich überaus vielseitig und sind sowohl juristischer, technischer als auch kaufmännischer Natur.
So vertritt ein Hausverwalter beispielsweise die Eigentümerinteressen gegenüber dritten Personen oder Mietern. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass sich die Hausverwaltung stets über die aktuelle Gesetzgebung und Rechtsprechung informiert hält und sich in diesem Bereich stetig weiterbildet, da sie auch die juristische Verwaltung der Immobilie übernimmt.
Daneben fällt die technische Verwaltung in den Aufgabenbereich der Hausverwaltung. Diese umfasst die regelmäßige Kontrolle und Beobachtung der verwalteten Objekte, die Ausführung von nötigen Instandhaltungsarbeiten sowie die Bewertung des Bauzustandes des Objekts. Für die Kontrolle und den Betrieb weiterer Einrichtungen, beispielsweise dem Aufzug oder der Tiefgarage, ist die Hausverwaltung ebenfalls verantwortlich.
Im Rahmen der kaufmännischen Verwaltungstätigkeiten betreut die Hausverwaltung das Objekt außerdem aus einer wirtschaftlichen Perspektive gegenüber den Mietern und Eigentümern. Die Führung der Rechnungsbücher und der Konten, die Buchhaltung, das Berichtswesen, die Erstellung des Wirtschaftsplans und die allgemeine Aktenführung können ebenfalls an eine kompetente Hausverwaltung übergeben werden.
Rechte und Pflichten der Hausverwaltung
Die Hausverwaltung genießt das Recht, über das Wohnungseigentum bestimmte Beschlüsse zu fassen und dafür zu sorgen, dass die Hausordnung umgesetzt wird. Daneben kann sie jegliche Maßnahmen ergreifen, die erforderlich für eine ordnungsgemäße Instandsetzung sind. Die Hausverwaltung darf Kosten- und Lastenbeiträge bei gemeinschaftlichen Angelegenheiten einfordern und die gemeinschaftlichen Gelder – gesondert von ihrem eigenen Vermögen – verwalten.
Die Eigentümer bestimmen über die Abberufung oder den Einsatz des jeweiligen Verwalters dabei im Rahmen der Eigentümerversammlung durch eine Stimmenmehrheit.
Die Kosten einer Hausverwaltung
In den Wohneinheiten findet die Abrechnung in der Regel pro Monat und Einheit statt. Die Preisgestaltung der Hausverwaltung hängt dabei von verschiedenen Faktoren, wie der Gewerbeart, der Verteilung der Gewerbe- und Wohneinheiten sowie ihrer Anzahl und der Entfernung der Verwaltung von der Immobilie ab.
Daher können die Kosten für den Einsatz einer professionellen Hausverwaltung kaum pauschal benannt werden.