Wer selbst das eigene Haus bauen möchte, wird auch die ein oder andere Baumaschine hierfür benötigen. Es gibt viele verschiedene Maschinen, die für verschiedene Nutzen eingesetzt werden können.
Um zunächst das Grundstück für den Hausbau vorzubereiten, werden Erdbaugeräte, wie beispielsweise ein Mobilbagger, ein Kompaktbagger, ein Minibagger, ein Radlader, ein Kompaktlader oder ein Baggerlader gebraucht.
Sobald die Baugrube ausgehoben ist, werden Transportgeräte, wie ein Baustellenkipper oder ein Tieflader von Nöten sein.
Für den Rohbau des Hauses werden dann letztlich noch Betonmaschinen gebraucht. Hier gibt es zum Beispiel Fahrmischer oder Trommelmischer.
Was ist zu beachten?
Allerdings gibt es bei der Benutzung der oben genannten Baumaschinen auch einige Besonderheiten zu beachten. Gerade in versicherungsrechtlicher Hinsicht ist Vorsicht geboten, wenn Baumaschinen gemietet werden. Es muss vorab geklärt werden, ob eine Versicherung im Schadensfall nicht nur für die Schäden am Gerät aufkommt, sondern auch für Beschädigungen am Haus und beispielsweise auch bei Personenschäden. Dies ist in jedem Fall zu empfehlen.
Außerdem muss auch das Gewicht der jeweiligen Maschinen beachtet werden. Die meisten Baumaschinen werden in bestimmte Gewichtsklassen eingeteilt.
Zum Schluss ist natürlich noch der Mietpreis relevant. Dieser wird in der Regel tageweise berechnet. Folgetage sind hierbei meist günstiger als Anfangstage.
Bei M&V Veit Baumaschinen können verschiedene Maschinen gemietet und auch gekauft werden. Die Vorteile hierbei sind, dass der Service für die Kunden rund um die Uhr zu erreichen ist und die Maschinen zum Einsatzort geliefert werden. Außerdem haben die Maschinen die höchsten Qualitätsstandards.
Gängige Vorgehensweisen
Wenn man eine Baumaschine anmieten möchte, sollte man sich zuerst beim Vermieter über die Versicherungsbedingungen informieren. In der Regel haben die Entleiher eigene Versicherungen abgeschlossen, welche die Kosten im Schadenfall übernehmen. Bei M&V Veit Baumaschinen beispielsweise betragen die Kosten für die Versicherung 7% der Mietsumme, welche der Kunde tragen muss.
Sollte über den Entleiher keine Versicherung bestehen, sollte zumindest eine Versicherung gegen Maschinenbruch abgeschlossen werden. Gerade ungeübte Personen können solche Maschinen schnell beschädigen. Dies kann dann schnell sehr teuer werden.
Bei vielen Firmen haftet der Mieter für Reifen, Plattfüße und zerstörte Decken. Mieter und Abholer haften in dem Fall als Gesamtschuldner. Auch tägliche Wartungsarbeiten wie Öl, Wasser etc. sind vom Mieter täglich zu kontrollieren. Von der Versicherung jedoch ausgeschlossen sind Verlust, Diebstahl, zufälliger Untergang, Verschleiß, Reifen, Anbaugeräte und Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstanden sind.
Führerschein & Co.
Einige kleinere Geräte, wie beispielsweise Kräne, Bagger und Planierraupen mit einer Höchstgeschwindigkeit unter 20 km/h können ohne Führerschein gefahren werden. Eine Straßenzulassung ist ebenfalls nicht erforderlich. Das bedeutet, dass die Maschinen auch ohne Probleme im Straßenverkehr genutzt werden können. Die einzige Ausnahme bildet hier der Traktor. Für diesen ist ein Führerschein der Klasse L notwendig.
Bei größeren Geräten, wie zum Beispiel Baggern oder größeren Kränen, muss unter Umständen ein Führerschein vorliegen.
Wer auf einer Baustelle arbeitet, benötigt in jedem Fall einen Führerschein, wenn er Baumaschinen bewegen möchte. Dies wird von der Berufsgenossenschaft sowie der Versicherung vorgeschrieben. In diesem Fall muss der Arbeitgeber nachweisen, dass sein Personal mit den Maschinen umgehen kann. Es gibt einige Fahrschulen und Ausbildungsstätten, die Kurse mit der Ausbildung zum Baumaschinenführer anbieten. Meist handelt es sich hierbei um zwei- bis fünftägige Kurse.