Immobilie nach Todesfall erben und verkaufen – geht das?

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Bis zum Jahr 2024 erhalten Erben in Deutschland Besitztümer und Immobilien im Wert von 3,1 Billionen Euro. Zu dem Ergebnis kommt die im Jahr 2015 veröffentlichte Studie „Erben in Deutschland 2015 – 24: Volumen, Verteilung und Verwendung“. Hinterlässt Ihnen ein verstorbener Verwandter oder Freund ebenfalls ein Haus, stehen Sie vor der Frage, was Sie damit anfangen.

Erbschein einholen – der wichtigste Schritt nach einem Immobilienerbe

Erben Sie ein Haus, das Sie selbst behalten oder wieder verkaufen möchten, brauchen Sie zunächst den Erbschein. Mit diesem beweisen Sie Ihr Erbrecht gegenüber Dritten. Sie erhalten ihn beim Amtsgericht, das sich im Wohnort des Erblassers befindet. Legen Sie dafür das Testament sowie die Sterbeurkunde vor. Zusätzlich brauchen Sie Ihren Personalausweis.

Befindet sich der Erbschein in Ihrem Besitz, weisen Sie sich rechtlich als rechtmäßiger Eigentümer des Nachlasses aus. Handelt es sich um eine Immobilie, in der Sie nicht wohnen wollen, denken Sie über den Verkauf nach. Fällt es Ihnen schwer, nach dem Tod eines geliebten Menschen, dessen ehemaliges Haus zu verkaufen, unterstützt Sie ein Makler. Mit seiner Hilfe bestimmen Sie den Verkehrswert des Gebäudes. Alternativ ziehen Sie einen Sachverständigen zurate. Die Verkehrswertbestimmung erhält Bedeutung, um einen realistischen Verkaufspreis für die Immobilie aufzurufen.

Um für diese Interessenten zu finden, gehen Sie in folgenden Schritten vor:

  • Präsentieren Sie das Haus in einem Exposé ansprechend.
  • Suchen Sie die notwendigen Unterlagen wie Grundbuchauszug und Energieausweis zusammen.
  • Löschen Sie mögliche Grundschulden.

Bereiten Sie sich anschließend darauf vor, dass potenzielle Käufer das Haus besichtigen.

Wann lohnt sich eine Wohnungsauflösung in Berlin?

Bei einer Hausbesichtigung informieren sich Interessenten über die Geschichte des Gebäudes und seine Vorbesitzer. Sofern Letzterer im Haus verstarb, sollten Sie diese Information für sich behalten, sofern Ihr Gegenüber nicht direkt danach fragt. Sind die potenziellen Käufer abergläubisch, nehmen sie sonst vom Hauskauf Abstand. Auch Personen, die wenig für Aberglaube übrighaben, fühlen sich in einem Haus, in dem es kürzlich einen Todesfall gab, schnell unwohl.

Versuchen Sie aus dem Grund, das Gebäude oder die Wohnung entsprechend vorzubereiten. Beispielsweise empfiehlt es sich, persönliche Gegenstände des Vorbesitzers aus der Inneneinrichtung zu entfernen. Brauchen Sie dabei Unterstützung, entscheiden Sie sich für eine professionelle Wohnungsauflösung in Berlin. Einen umfassenden Service bietet das Unternehmen Gepard Entrümplungen an. Zu den Leistungen des erfahrenen Wohnungsauflösers gehören:

  • Demontage von Möbeln, Einbauküchen sowie abgehangener Decken,
  • Abtransport verwertbaren Mobiliars,
  • Entsorgung,
  • Verschluss möglicher Löcher in Wänden und Decken.

Nach der Wohnungsauflösung hinterlässt das Unternehmen das Objekt besenrein.

Was geschieht, wenn sich ein Käufer für die geerbte Immobilie findet?

Legen Sie darauf Wert, Kaufinteressenten eine leere Immobilie vorzuführen, bietet sich eine schnelle und professionelle Wohnungsauflösung an. Alternativ kann es sich anbieten, Mobiliar im Gebäude zu lassen. Das erleichtert es potenziellen Käufern, sich die Nutzungsmöglichkeiten einzelner Räume vorzustellen.

Entscheiden Sie sich für den Kauf, vereinbaren Sie zusammen mit ihnen einen Termin beim Notar. Hier unterschreiben Sie den Kaufvertrag. Sobald die neuen Hausbesitzer Ihnen den Kaufpreis übermitteln, informieren Sie den Notar, der daraufhin die Umschreibung im Grundbuch veranlasst.

Kann eine Spekulationssteuer anfallen, wenn Sie ein geerbtes Haus verkaufen?

Mit einer Spekulationssteuer rechnen Sie, wenn Sie ein Gebäude weniger als zehn Jahre nach dem Kauf veräußern. Befand sich das Haus in Ihrem Besitz, können Sie diese Steuer umgehen. Dafür erbringen Sie den Nachweis, dass Sie dieses in den letzten zwei Jahren sowie im Verkaufsjahr bewohnten. Stammt die Immobilie aus einer Erbschaft, funktioniert das in der Regel nicht.

Um eine Spekulationssteuer zu vermeiden, finden Sie heraus, wann der Freund oder Verwandte das Haus kaufte, das er Ihnen hinterließ. Liegt der Kauf mehr als ein Jahrzehnt zurück, verkaufen Sie das Gebäude, ohne zusätzliche Steuern auf den Verkaufserlös zahlen zu müssen.

Erben Sie eine Immobilie, die der Vorbesitzer vor weniger als zehn Jahren erwarb, lohnt es sich, den Verkauf zu verschieben. Abhängig von Ihrer Steuerklasse kann die Spekulationssteuer bis zu 45 Prozent des Gewinns betragen.

Fazit: Beim Kauf geerbter Häuser gibt es vieles zu beachten

Planen Sie, ein Ihnen hinterlassenes Gebäude zu verkaufen, spielt nicht nur dessen Präsentation bei potenziellen Käufern eine Rolle. Um zu verhindern, dass sich Ihr Gewinn durch zusätzliche Steuern schmälert, sammeln Sie ausreichend Informationen über die Immobilie.

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