Im privaten Bereich kommt der Verkauf einer Immobilie in der Regel sehr selten oder sogar nur einmalig im Leben vor. Im Bereich der Gewerbeobjekte werden Immobilien dagegen wesentlich häufiger veräußert. Daneben ergeben sich zwischen privaten und gewerblichen Verkäufen auch Unterschiede bezüglich der rechtlichen Konsequenzen.
Wo die genauen Unterschiede zwischen einem privatem und einem gewerblichen Verkauf von Immobilien liegen, erklärt der folgende Beitrag.
Privatverkauf – Mit Makler oder in Eigenregie
Menschen, die ihre eigene Immobilie privat veräußern möchten, können dieses Vorhaben ohne oder mit professioneller Unterstützung umsetzen. Ein privater Immobilienverkauf kann so beispielsweise über zahlreiche Portale im Internet oder einen kompetenten Immobilienmakler realisiert werden. Daneben stellen auch Anzeigen auf speziellen Internetseiten oder in der Zeitung eine Möglichkeit dar, um einen Käufer für die eigene Immobilie zu finden.
Dabei kommt es jedoch in hohem Maße darauf an, den geplanten Verkauf umfassend vorzubereiten. Dazu sind die gängigen Vergleichspreise für ähnliche Immobilien, die Spekulationsfrist, der Zustand der Immobilie und der mögliche Verkaufszeitraum zu beachten. Falls eine private Immobilie verkauft wird, nachdem die Spekulationsfrist abgelaufen ist, ist eine Versteuerung des Gewinns nicht nötig. Andernfalls muss auch eine Steuerlast auf den Gewinn einkalkuliert werden.
Vorteil durch gewerblichen Käufer
Seit dem 23.12.2020 ist ein neues Gesetz hinsichtlich der Makler-Courtage in Kraft getreten. Dieses sieht vor, dass die Maklerkosten je zur Hälfte zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt werden müssen. Zuvor war es möglich, dass der Käufer die Courtage vollständig trägt.
Allerdings umfasst das neue Gesetz die Ausnahme, dass gewerbliche Käufer, wie wirkaufenjedewohnung.de, ebenfalls die Möglichkeiten haben, die Kosten für die Makler-Courtage alleinig zu übernehmen. Handelt es sich bei dem Immobilienkäufer um eine Privatperson, ist dieses Vorgehen nicht möglich. Ein Verkauf an einen gewerblichen Käufer kann so besonders für Privatpersonen einen großen Vorteil bedeuten.
Gewerblicher Immobilienverkauf – Unterstützung durch Experten
Bei Gewerbeimmobilien handelt es sich um Objekte, welche überwiegend im Rahmen unternehmerischer Zwecke genutzt werden, wie es beispielsweise bei Einzelhandelsflächen, Hotels, Lagerhallen, Bürogebäuden, Produktionshallen oder Arztpraxen der Fall ist.
Wenn eine Immobilie aus einem Gewerbe veräußert wird, zählt diese zu dem Betriebsvermögen, weshalb eine Versteuerung der Gewinne im Rahmen des Verkaufs notwendig ist. Bewertet werden Unternehmensimmobilien in der Regel anhand unterschiedlicher Kriterien, wie den Vergleichspreisen, der Lage und der Größe, den zu erwartenden Mieteinnahmen und dem Zustand.
Bevor der Verkauf einer Gewerbeimmobilie realisiert wird, ist es sinnvoll, gemeinsam mit einem Fachmann zu berechnen, ob der Immobilienverkauf besser aufgeschoben oder noch im aktuellen Kalenderjahr stattfinden sollte.
Im Rahmen von gewerblichen Immobilienverkäufen entsteht der Vorteil, dass eventuelle Verluste durch die Veräußerung steuermindernd berücksichtigt werden. Die Verkaufskosten können ebenfalls entsprechend geltend gemacht werden. Der Verkauf von Gewerbeimmobilien sollte grundsätzlich mit Unterstützung eines Experten umgesetzt werden, damit das Vorhaben problemlos realisiert werden kann.
Problemstellungen im Rahmen des Immobilienverkaufs
Im Zuge eines Immobilienverkaufs können einige Probleme auftreten, beispielsweise im Bereich der Haftung. Mängel oder Schäden dürfen so niemals mutwillig verschwiegen werden, da dies andernfalls als Täuschung zu werten ist. Als Folge ist dann möglicherweise eine Rückabwicklung des Kaufs, die Zahlung von Schadenersatz oder eine Reduzierung des Preises nötig.
Falls unbekannte Mängel vorhanden sind, müssen diese Konsequenzen nicht befürchtet werden. Es besteht nämlich keine Pflicht zur Erstellung eines Gutachtens im Rahmen des Immobilienverkaufs.