Ein Wasserschaden kann viele Ursachen haben. Sei es ein Rohrbruch, ein Unwetter oder auch ein Wasserhahn, den man vergessen hat auszudrehen. Zum Teil ist aber auch Hochwasser die Ursache sowie Starkregen. Die Ausmaße eines Wasserschadens können verheerend sein, wenn sich das Wasser erst einmal seinen Weg durch Wände und Decken gesucht hat und auch Möbel oder Teppiche in Mitleidenschaft gezogen wurden. Es gilt nun, den Schaden schnellst möglich zu beheben und wieder einen bewohnbaren Zustand herzustellen. Dabei gibt es einiges zu beachten, wie die Experten der Deutschen Schadenshilfe in ihrem Artikel zum Thema Wasserschadenbeseitigung erläutern.
Den Schaden entdecken
Alles beginnt mit der Entdeckung und Feststellung des Wasserschadens. Handelt es sich um ein Problem mit dem Wasserhahn, so sollte man diesen sofort abdrehen und gegebenenfalls auch den Hauptwasserhahn abstellen. Ist eine Badewanne oder ein Spülbecken übergelaufen, so zieht man am besten direkt den Stöpsel, damit das Wasser abfließen kann. Um den groben Schaden zu beheben, sollte man anschließend möglichst viele saugfähige Textilien zusammen suchen. Hiermit wischt man zunächst das Wasser auf, welches sich auf dem Boden befindet, damit es nicht weiter durch Boden und Wände sickern kann.
Dokumentation und Meldung
Zu diesem Zeitpunkt ist es bereits wichtig, mit einer Kamera die Ausmaße und Einzelheiten des Schadens festzuhalten und zu dokumentieren. Anschließend muss die Versicherung informiert werden. Hier kommen sowohl die Gebäude- als auch die Haftpflicht- oder die Hausratversicherung in Frage. Am Telefon benötigt man seine Versicherungsnummer, so dass man diese am besten direkt zur Hand hat. Die Versicherung wird dann eine Schadennummer erteilen, die man sich gut notieren und für weitere Gespräche parat haben sollte.
Unterschieden werden muss auch noch in Eigentum und Mietobjekt. Handelt es sich um ein Mietobjekt, so muss auch der Vermieter über den Schaden in Kenntnis gesetzt werden. Es kann zudem sein, dass auch benachbarte Wohneinheiten mit betroffen sind.
Erste Trocknungsmaßnahmen
Im nächsten Schritt geht es darum, sich um die Trocknung zu kümmern. Bei einem größeren Wasserschaden sickert das Wasser schnell in Wände und Böden. Diese müssen nun gut getrocknet werden, um weitere Schäden wie eine Schimmelbildung zu verhindern. Am besten kontaktiert man zu diesem Zweck (nach Rücksprache mit der Versicherung) eine Handwerkerfirma, welche die Schäden begutachtet und geeignete Geräte für die Trocknung mitbringt.
Der Gutachter
Im Laufe der nächsten Wochen wird mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Gutachtertermin anberaumt werden. Hierum kümmern sich in der Regel die Versicherungen selbst. Der Gutachter hat die Aufgabe, sich die Ausmaße und die Ursachen des Schadens vor Ort genauer anzusehen, um im Anschluss Meldung an die Versicherung geben zu können, welche dann den Schadenfall und eine Kostenübernahme prüfen wird, vgl. https://deutsche-schadenshilfe.de/gutachten-wasserschaden-gutachter-gebaeudeversicherung/.
Zu diesem Termin sollten alle dokumentierten Daten und Fakten bereit liegen. Auch die bisher durchgeführten Arbeiten müssen belegt werden. Grundsätzlich wird entweder der Gutachter selbst oder ein weiterer hinzugezogener Experte die Aufgabe haben, den Wasserschaden zu orten. Die Art des Wasserschadens kann man in unklaren Fällen auch an der Art des Wassers erkennen. Ist das Wasser braun oder schwarz gefärbt, so deutet dies in der Regel auf eine defekte Heizung hin. Bei einem unangenehmen Geruch können hingegen die Abwasserleitungen die Ursache sein. Ist das Wasser eher warm, so kommt es möglicherweise aus einer Warmwasserleitung. Manche Wasserschäden sind aber auch schleichend. Bei einem defekten Hausdach beispielsweise sammeln sich Kondens- und Regenwasser und führen über einen längeren Zeitraum gesehen zu Beschädigungen.
Hier kann der Gutachter auch ein Sanierungsunternehmen zu Hilfe nehmen. Bei Problemen mit der Versicherung kann sich zudem auch ein Bausachverständiger einschalten. Es gilt insgesamt zu prüfen, ob die Schäden nur oberflächlich vorliegen oder ob das Wasser schon in das Mauerwerk eingedrungen ist. Zudem muss überprüft werden, wie viele Etagen betroffen sind.
Der Gutachter wird auch überprüfen, ob eine Trocknung von beschädigten Möbeln und Textilien im Haus möglich oder ob eine Auslagerung erforderlich ist. In dem Gutachten werden sowohl die Feuchtschäden als auch die Folgen des Wasserschadens genau dokumentiert. Der Gutachter kann in diesem Zusammenhang Empfehlungen aussprechen, auf welche Weise die Schäden am besten beseitigt werden können. Zum Teil kann man Reparaturen selbst durchführen, an anderen Stellen wird aber auch das Hinzuziehen eines Fachmanns nötig sein. Im Anschluss an die Prüfung wird der Gutachter eine genaue Kostenaufstellung erstellen. Hier wird auch deutlich werden, welche Versicherung für welchen Schaden zuständig ist.
Konkrete Durchführung der Arbeiten
Hier bedarf es einer konsequenten Organisation. Zum Teil ist es nötig, bestimmte Gegenstände zu entsorgen, weil sie zu großen Schaden genommen haben. Für die richtige Entsorgung muss man sich um entsprechende Abfallcontainer kümmern. Beschädigtes Material sollte schnell entsorgt werden, damit zum einen keine Fäulnis und Schimmelbildung beginnt, und auch ausreichend Platz für die Folgearbeiten gegeben ist.
Wenn das Wasser genügend Zeit hatte einzusickern, dann sind häufig Teppich- oder Laminatböden zerstört. Auch Türen sind schnell so stark beschädigt, dass sie entsorgt werden können, da das Wasser von unten in die Türen einzieht. Im Zweifel sind auch elektronische Geräte betroffen, welche auch nur noch entsorgt werden können. Hier ist auch die Gefahr eines Kurzschlusses gegeben.
Wenn die Instandsetzungsmaßnahmen sehr umfangreich sind, kann es sinnvoll sein, sich für die Zeit ein anderes Quartier zu suchen. Ist das Haus nicht bewohnbar, so muss die Versicherung auch die anfallenden Kosten für ein Hotelzimmer oder ähnliches übernehmen. Bei der Sanierung kann es grundsätzlich Sinn machen, Raum für Raum vorzugehen, damit bestimmte Räume schnell wieder genutzt werden können.
Neben der Entkernung kommt es im Sanierungsfall auch zu Renovierungsarbeiten. Hier kann es sein, dass Böden erneuert werden, Wände neu verputzt und gestrichen werden müssen und wenn möglich Entlüfter eingesetzt werden. Liegt die Ursache in einem Leitungsschaden, so ist dieser selbstverständlich zu beheben.
Erstattung der Kosten
Zunächst einmal warten die Versicherungen das Gutachten ab. Entsprechend der dortigen Ausführungen wird relativ schnell zumindest ein Teil der Kosten schon ausgezahlt werden, um Handwerkerrechnungen zeitnah begleichen zu können. Wichtig ist, dass alle anfallenden Rechnungen gut aufgehoben werden müssen, da diese zum Nachweis an den Versicherer gehen. Im Laufe der Sanierungsarbeiten kann es durchaus vorkommen, dass sich zuvor nicht erkannte Schäden zeigen. Diese sollten unverzüglich dem Versicherer mitgeteilt werden, damit die Kostenerstattung angepasst werden kann bzw. der Gutachter sein Gutachten entsprechend nachbessert.
Je nach Art und Größe des Schadens können die Kosten sehr hoch werden. Ein besonders teurer Fall wäre beispielsweise ein Wasserschaden im Keller. Immer dann, wenn bauliche Schäden auftreten, sind sowohl die Kosten als auch die Sanierungsmaßnahmen immens.