Traumhaus auf Mallorca – Darauf müssen Sie achten

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Mallorca ist nach wie vor unbestritten die Lieblingsinsel der Deutschen. Daher ist es kaum verwunderlich, dass sich viele Menschen hierzulande den Traum von einem eigenen Haus auf der spanischen Baleareninsel erfüllen möchten.

Besonders hoch im Kurs stehen dabei beispielsweise die Immobilien Felanitx. Doch was muss eigentlich beachtet werden und welche Schritte sind nötig, um auf Mallorca ein Traumhaus zu erwerben? Der folgende Beitrag klärt auf.

Spanische Steuernummer

Im ersten Schritt benötigt der Immobilienkäufer eine spanische Steuernummer, die N.I.E. Diese ist auf Mallorca essentiell, um sämtliche relevanten Rechtsgeschäfte abzuschließen und damit auch den Kauf einer Immobilie zu realisieren.

Die Beantragung der N.I.E. erfolgt über die Ausländerbehörde in Palma. Ebenfalls sind Dienstleister zu finden, welche den Prozess der Beantragung der Steuernummer für ein recht geringes Honorar übernehmen, sodass der Antragssteller dafür nicht selbst nach Mallorca reisen muss.

Spanisches Bankkonto

In Spanien ist es nahezu Tradition, dass Kaufpreise für Immobilien in Form eines bestätigten Bankschecks beglichen werden. Daher ist es nötig, ein spanisches Bankkonto zu eröffnen.

Verfügbar sollte dieses spätestens sieben Tage vor dem Termin bei dem Notar sein, damit der Scheck über die Erwerbsnebenkosten und den Kaufpreis am Beurkundungstag problemlos ausgestellt werden kann.

Die Finanzierung

Wurde das passende Objekt gefunden, planen viele Immobilieninteressenten, die Finanzierung mit ihrer deutschen Bank zu realisieren. Jedoch wird der Immobilienkauf auf Mallorca nur von äußerst wenigen Banken in Deutschland finanziert, denn sie scheuen sich vor den Risiken der Abwicklung und Bewertung.

In vielen Fällen wird daher das in Deutschland vorhandene Immobilieneigentum beliehen und die somit lastenfreie spanische Immobilie mit diesem Geld finanziert. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die Finanzierung mithilfe einer spanischen Bank zu realisieren. Jedoch sollte die Finanzierungszusage rechtzeitig eingeholt werden, damit die Konditionen sorgfältig geprüft und verglichen werden können.

Reservierungsgebühr und Optionsvertrag

Bevor es jedoch zu den notwendigen Gesprächen mit der Bank kommt, wurde die Entscheidung für eine Immobilie oft schon getroffen und eine vorvertragliche Bindung eingegangen. Anders als in Deutschland gestaltet sich in Spanien jedoch das Thema des Reservierungs- und Optionsvertrages einer Immobilie anders als in Deutschland, denn diese sind auf Mallorca auch ohne eine Beurkundung durch den Notar verbindlich und möglich.

Generell wäre es somit sogar denkbar, den Kaufvertrag für die Immobilie vollkommen ohne Notar einzugehen. Jedoch gäbe es dann keinen Grundbucheintrag und damit kein „Gutglaubensschutz“, weshalb von diesem Vorgehen unbedingt abzuraten ist.

Der Verkäufer verpflichtet sich im Zuge eines Reservierungsvertrages dazu, die Immobilie gegen eine geringe Reservierungsgebühr für den Interessenten für einige Tage zurückzuhalten. Die Reservierungsgebühr wird mit der Optionsgebühr oder dem Kaufpreis in der Regel verrechnet, falls sich der Interessent letztendlich zu dem Kauf entschließt.

In Spanien geht dem Großteil der Immobilienkäufen ein sogenannter Optionsvertrag voraus. Der Verkäufer räumt dem Käufer mit diesem das Recht ein, die Immobilie zu den ausgehandelten Konditionen innerhalb einer festgelegten Frist zu kaufen. Die Option wird durch den Käufer dadurch ausgeübt, dass er dem Verkäufer innerhalb der Optionsfrist einen Notartermin nennt, um den notariellen Kaufvertrag zu unterschreiben. Für dieses Optionsrecht muss der Käufer eine Optionsgebühr zahlen, die normalerweise rund zehn Prozent des Kaufpreises beträgt. Diese wird im Nachhinein mit dem Kaufpreis verrechnet.

Bild: © lucasfroeserealestate.com

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