Treppen sichern mit Handläufen aus Edelstahl

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Um Treppenhäuser in Wohngebäuden sicherer zu machen, setzen Hausbesitzer auf langlebige, hygienische Handläufe aus Edelstahl. Diese bieten Bewohnern und Besuchern die Möglichkeit, sich festzuhalten und abzustützen. Welche Bestimmungen und Vorschriften für den Einbau von Handläufen bestehen und warum Edelstahlvarianten sich bevorzugt eignen, erfahren Bauherren im Beitrag.

Warum Handläufe aus Edelstahl die erste Wahl sind

Handläufe machen Treppen für Personen mit körperlichen und geistigen Einschränkungen sowie für Kinder sicherer. Sie erleichtern den Auf- und Abstieg. Gleichzeitig dienen sie in schwachen Momenten als Stütze und erfüllen eine ästhetische Funktion.

Bevorzugte Materialien für Handläufe sind rutschfeste Hölzer, PVC und Metalle mit glatter Oberfläche. Kunststoffe kommen vorrangig in Gebäuden zum Einsatz, die keine gerade verlaufenden Wände haben. Durch ihre thermische Verformbarkeit passen sie sich Krümmungen und engen Bögen an. Ein Trägereisen auf der Innenseite gibt der Konstruktion Stabilität. Ein wesentlicher Vorteil: PVC-Handläufe sind griffwarm. Da sie anfällig für Kratzer und UV-Strahlung sind, haben sie eine deutlich geringere Lebensdauer im Vergleich zu Holz- und Metallholmen.

Robuste Holme aus Buche, Kiefer oder Eiche überzeugen mit Griffigkeit und natürlichem Charme. Sie sind jedoch nicht so hygienisch und langlebig wie Metallhandläufe. Mit der Zeit wird das Holz porös, kann durch Feuchtigkeit aufquellen und beginnt zu splittern. Hinzu kommt, dass der Werkstoff Bakterien und Keime leichter aufnimmt.

In Mehrfamilienhäusern geben Hausbesitzer modernen Handläufen aus Edelstahl den Vorzug. Die glatte Oberfläche der Holme lässt sich unkompliziert reinigen und erleichtert die Desinfektion. Edelstahlhandläufe halten deutlich länger als Holz- und PVC-Holme. Das Material ist stabil, widerstandsfähig gegen Korrosion und trotzt der ständigen Beanspruchung.

Sind Handläufe in Wohngebäuden Pflicht?

Sobald sich im Gebäude Treppen mit mindestens drei Stufen befinden, verpflichten sich Hausbesitzer zum Einbau eines festen Handlaufs, um den sicheren Auf- und Abstieg zu gewährleisten. Dieser kann oberer Abschluss eines Geländers sein oder als Wandhandlauf befestigt werden. Übersteigt die Breite der Treppenstufen 1,5 Meter, montieren Bauherren einen zweiten Handlauf auf der gegenüberliegenden Seite, um die sichere Treppennutzung zu gewährleisten.

Handläufe in Wohngebäuden: Bestimmungen für die (barrierefreie) Montage

Der Einsatz von Handläufen aus Edelstahl und anderen Materialien unterliegt den Bestimmungen der Landesbauordnungen sowie der DIN 18065. Die Norm fasst die Vorgaben für die Montage von Treppen, Geländern und Handläufen zusammen. Für die barrierefrei Treppenhausgestaltung gelten die verschärften Vorschriften der DIN 18040.

Handläufe in Wohngebäuden installieren

In Wohngebäuden gelten bestimmte Vorschriften für die Montage der Handläufe:

  • Der Handlauf befindet sich in einer Höhe von 80 bis 115 Zentimetern, gemessen von der Vorderkante der Stufen bis zur Oberkante des Holms.
  • Der lichte Abstand zu den Wänden misst wenigstens 5 Zentimeter.
  • Handläufe mit einem Holmdurchmesser von 3 bis 4,5 Zentimetern lassen sich gut greifen und umfassen.
  • Handläufe aus Edelstahl und Holz gibt es in verschiedenen Formen. Sind sie rund oder oval, erleichtern sie die ergonomische Handführung.
  • Da die meisten Menschen Rechtshänder sind, bringen Bauherren die Griffleiste auf der rechten Seite an. Ist die Treppe breiter als 1,5 Meter, kommt ein zweiter Handlauf auf der gegenüberliegenden Seite hinzu. Bei sehr breiten Aufgängen empfiehlt sich ein Handlauf in der Mitte der Stufen.
  • Ein fortlaufender Handlauf ist wünschenswert. Bestehen Lücken auf Podesten oder am Treppenauge, erhöht das die Gefahr zu stolpern und zu stürzen.

Bestimmungen für Handläufe in barrierefreien Treppenhäusern

Für Handläufe in barrierefreien Treppenhäusern gelten die Bestimmungen der DIN 18040. Die Norm erleichtert Bauherren die Umsetzung, indem sie die wichtigsten Maße transparent macht. So können auch Personen mit geistigen und körperlichen Einschränkungen sowie Menschen mit Blindheit und Sehbehinderung die Treppe sicher passieren.

Einzuhalten sind diese Vorgaben:

  • Die Handläufe befinden sich auf beiden Seiten. Es bestehen keine Unterbrechungen am Treppenauge oder auf Podesten.
  • Die Handläufe befinden sich in einer Höhe von 80 bis 95 Zentimeter, gemessen von der Oberkante der Stufen bis zum Holm.
  • Ein zusätzlicher Handlauf in Höhe von 65 Zentimeter erleichtert die Treppennutzung für Kinder.
  • Der Überstand nach der letzten Stufe ist mindestens 30 Zentimeter lang. Die Holme haben ein nach unten hin abgerundetes Ende.
  • Die runden oder ovalen Holme haben einen Durchmesser von 4 Zentimetern. Sie sind auf der Unterseite montiert. Um Verletzungen zu vermeiden, beträgt der Abstand zur Wand mindestens 5 Zentimeter.
  • Handläufe in Kontrastfarben und taktile Hinweise erleichtern die Orientierung von Menschen mit Seheinschränkungen oder Blindheit. Eine integrierte LED-Beleuchtung verbessert die Sicht.

Fazit: Handläufe aus Edelstahl erhöhen die Sicherheit im Haus

Handläufe aus Edelstahl erleichtern Menschen mit körperlichen und geistigen Einschränkungen, Kindern und Personen mit Seheinschränkungen den Auf- und Abstieg. Das Material ist stabil, hygienisch und hält der täglichen Beanspruchung über viele Jahre hinweg stand. Welche Vorgaben Hausbesitzer beim Einbau beachten, regelt die DIN-Norm 18065. Für die barrierefreie Treppenhausgestaltung orientieren sie sich an den Bestimmungen der DIN 18040.

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