Vermessung von Grundstücken – hier gilt es drauf zu achten

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Vor dem Kauf von Grundstücken sollte der Grenzbereich genau vermessen werden, um sowohl die Verläufe zu kennen als auch offiziell beim Katasteramt hinterlegen zu können.

Wir erklären, worauf es bei der Vermessung von Grundstücken zu achten gibt, welche Arten er Vermessung es gibt und klären dich über die Kosten auf.

Warum muss ein Baugrundstück vermessen werden?

Für den Kauf und Verkauf eines Grundstück sollten beide Parteien die Größe kennen. Im Allgemeinen ist diese beim Katastateramt hinterlegt. Eine Vermessung sollte aber trotzdem durchgeführt werden, falls beispielsweise die Grundstücksgrenzen unklar sind oder die letzte Messung sehr lange zurückliegt.

Ein weiterer Grund ist ein Konflikt mit Besitzern von anliegenden Grundstücken. Auch eine Teilung des Grundstücks (Parzellierung) setzt eine Neuvermessung voraus, um die neuen Messdaten beim Katasteramt zu hinterlegen. Diese Daten werden unter anderem für Bauanträge benötigt und sind daher für den Bau eines Eigenheims zwingend notwendig.

Ablauf einer Vermessung

Die Grundstücksvermessung wird entweder vom Katasteramt durchgeführt oder durch einen öffentlich anerkannten Vermessungsingenieur. Die vorhandenen Messdaten des Katasteramts werden mit den aktuellen Grenzen verglichen und bei Bedarf werden neue Abmarkungen gesetzt. In einer Grenzniederschrift werden bei einem Grenztermin alle beteiligten Personen informiert.

Wie teuer ist eine Grundstücksvermessung?

Die Kosten für eine Vermessung des Grundstücks variieren von Bundesland zu Bundesland und sind neben geografischen Faktoren beispielsweise auch von der Größe des Grundstücks oder der Art der Vermessung abhängig. Im Allgemeinen übersteigen die Kosten jedoch 4000 Euro nicht und beginnen etwa bei 500 Euro.

Wie unterschieden sich Vermessungen von Grundstücken?

Grenzfeststellung

Für den Fall, dass alte Messdaten vorliegen, müssen diese per neuem Messverfahren aktualisiert werden. Grenzen werden neu festgelegt oder die alten Grenzen werden neu aufgenommen. Diese Aufnahme wird dann dem Grundbuch überliefert und ins Kataster eingetragen.

Grenzvermessung

Nicht definierte Grundstücksgrenzen oder Unklarheiten über die Maße werden per klassischer Grenzvermessung geklärt. Grenzzeichen werden, falls notwendig, angebracht und die Grundstücksabmessungen werden so bei einem abschließendem Grenztermin geklärt.

Teilungsvermessung

Die Parzellierung ist der Prozess der Teilung eines Grundstücks. Um die beiden neu entstandenen Grundstücke zu vermessen. Die zwei entstandenen Flurstücke werden im Folgenden beim Katasteramt abgebildet und durch Grenzzeichen gekennzeichnet.

Grenzanzeige

Für eine rechtlich nicht geltende Teilung ist die Grenzanzeige im Vergleich zur Grenzvermessung die günstigere Variante. Mithilfe eines Katasternachweises werden jedoch Grenzsteine nur gekennzeichnet und nicht korrigiert oder verändert.

Gründe für Grundstücksvermessungen

Eine Vermessung ist insbesondere im Zusammenhang mit dem Bau eines Hauses von hoher Relevanz: Zuerst muss ein amtlicher Lageplan zur Prüfung durch das Baugenehmigungsverfahren eingereicht werden. Im weiteren Verlauf ist jeder Bauherr zur Baukontrollmessung dazu verpflichtet, eine Vermessung innerhalb von zwei Wochen durchführen zu lassen.

Diese Vermessung dient sowohl den Behörden als auch den Eigentümern des Grundstücks. Die letzte erforderliche Messung findet nach der Fertigstellung des Baus statt. Diese gewährleistet, dass die amtlich hinterlegte Flurkarte die richtigen Maße enthält und muss bei jedem Gebäude, das baugenehmigungspflichtig ist, aktualisiert werden.

Neben einer Grundstücksvermessung ist auch die Vermessung des fertigen Gebäudes von hoher Relevanz. Hier gibt es verschiedene Verfahren, die angewendet werden können. Besonders 3D Laserscanning erzielt durch ein berührungsloses Messverfahren hochpräzise Ergebnisse.

Fazit: Grundstücksvermessung

In den meisten Fällen muss ein Grundstück vermessen werden, da die im Katasteramt vorliegenden Daten zu alt sind oder Unklarheit im Bezug auf Grundstücksgrenzen herrscht. Des Weiteren können Grundstücksvermessungen durch das Katasteramt selbst oder einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur durchgeführt werden.

Die Kosten belaufen sich etwa zwischen 500 und 4000 Euro, je nach Größe des Grundstücks oder Art und Aufwand der Vermessung. Die verschiedenen Arten der Messung sind die Grenzfeststellung, die Grenzvermessung, die Teilungsvermessung und die Grenzanzeige.

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